Kurzmitteilungen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ausführliche Erklärung i.d.F. der Bekanntmachung vom 2.1.2002 (BGBl. I 42, 2909; ber. BGBl. I 2003 738) m.spät.Änd. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die wichtigste Grundlage des Bürgerlichen Rechts. Inhalt: Allg. Vorschriften, die für das gesamte Privatrecht gelten (z.B. Regeln über Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Fristen und Verjährung), Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht) sowie das Sachenrecht und das […]

Sachenrecht

Ausführliche Erklärung absolutes Recht sowie dingliches Recht an einer Sache, das gegen jedermann wirkt. Stärkstes, umfassendstes Sachenrecht ist Eigentum; daneben stehen die schwächeren beschränkten dinglichen Rechte. Im Gegensatz zum Schuldrecht ist der Kreis der Sachenrechte geschlossen, die Parteien können nur die gesetzlich vorgesehenen Sachenrechte vereinbaren. Geregelt im Dritten Buch des BGB. Quelle: Springer Gabler Verlag […]

Recht der Schuldverhältnisse

Ausführliche Erklärung im Zweiten Buch des BGB geregelte Rechtsmaterie. Das Recht der Schuldverhältnisse enthält allg. Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse gelten (z.B. über Begründung eines Schuldverhältnisses, Schadensersatzpflicht, Rücktrittsrecht, Erfüllung, Aufrechnung, Erlass, Abtretung), und bes. Bestimmungen über einzelne Schuldverhältnisse (z.B. Kauf, Miete). Quelle: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Recht der Schuldverhältnisse, online im Internet: […]

Gewerbemietvertrag

Ausführliche Erklärung §§ 536 b und c, 540 c, 550, 566, 580, 580 a BGB; Vertrag über die Gebrauchsüberlassung von Nutzflächen für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten gegen Entgelt. Der Vertrag sollte enthalten: die Bezeichnung des Geschäftszweckes, die Mietfläche, die Nebenkosten spezifiziert, die Mietzeit – längste Laufzeit 30 Jahre, eine Indexierung oder die Staffelmiete, eine Wertsicherungsklausel […]

MENU
Anwaltskanzlei Baumbach