Es geht um Ihr gutes Geld!
Die Zahlungsmoral in Deutschland nimmt zusehends ab. Immer mehr lassen es einfach darauf ankommen und zahlen nicht. Das betrifft sowohl Unternehmen, wie auch Vermieter oder private Geldgeber. Bis hin zur Existenzgefährdung reichen mittlerweile oft die Folgen dieser Außenstände. Das passiert branchenunabhängig vom privaten Vermieter über Handwerker bis zu mittelständischen Unternehmen. Alleine schon ein anwaltliches Schreiben erhöht die Zahlungsbereitschaft der Schuldner oft deutlich.
Die Erfolgsaussichten für die Beitreibung von Forderungen hängen zunächst einmal an juristischen Rahmenbedingungen. Beispielsweise: Firmen müssen ein Zahlungsziel setzen oder der Vermieter einen Termin, bis wann die monatliche Überweisung eingetroffen sein sollte. Damit gerät ein Nichtzahler automatisch in Verzug – wichtig für das spätere Verfahren (!). Wenn nämlich ein Verzug eintritt, wird der Schuldner die Inkassokosten, vor allem aber Rechtsanwaltskosten oder Gerichtskosten tragen müssen. Das ergibt sich oft auch aus den abgeschlossenen Verträgen, welche wir im Rahmen des Inkassos überprüfen.
Inkassoverfahren
Sie als Privatmann oder Unternehmer werden oft nicht ernst genommen von den Schuldnern. Ganz anders sieht es aus, wenn ein Anwalt vorstellig wird. Hier begreifen Schuldner oft sehr schnell, dass es Ihnen ernst ist. Alleine hiermit steigt schon die Erfolgsquote bei Forderungen. Wir erleben oft, dass auch die Verhandlungsbereitschaft deutlich zunimmt und man sich beispielsweise auf eine Ratenzahlung mit Verzinsung verständigen kann – besser als ein Forderungsausfall. Für diese Verhandlungen ist Geschick, Erfahrung und juristisches Wissen nötig.
Wenn das nicht hilft, ist die nächste Stufe der gerichtliche Mahnbescheid. Entweder der Schuldner zahlt oder er muss binnen 14 Tagen Widerspruch beim zuständigen Gericht einreichen. Falls kein Widerspruch erfolgt, gilt der Mahnbescheid als akzeptiert. Wir können dann direkt einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Auch dieser Vollstreckungsbescheid hat eine Einspruchszeit von 14 Tagen. Nach Ablauf der Frist wird der Vollstreckungsbescheid automatisch rechtskräftig und Sie können mit unserer Hilfe Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen oder den Arbeitslohn des Schuldners einleiten.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, wenn es bei Forderungen vor Gericht geht. Das passiert, wenn der Schuldner uneinsichtig ist und beispielsweise bereits dem Mahnverfahren widerspricht. Sie bekommen von uns Empfehlungen, wie auf ein möglichst geringes Risiko oder eine möglichst hohe Forderungsquote abgezielt werden kann. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir die gewünschte Strategie und stimmen das Vorgehen ab. Nach einem Gerichtsurteil oder der Akzeptanz von Mahnbescheid, respektive Vollstreckungsbescheid, treiben wir selbstverständlich Ihre Forderungen so weit wie möglich ein – sei es durch Gerichtsvollzieher oder eine Pfändung sowie weitere Maßnahmen.
Aus langjähriger Erfahrung kennen wir dabei auch so manche Tricks der Schuldner – und Strategien, wie man ihnen begegnet. Von Mönchengladbach aus arbeiten wir deutschlandweit. Aber auch im Ausland ist ein Schuldner nicht vor seinen Verpflichtungen sicher. Auf Wunsch beobachten wir dabei das Verhalten des Schuldners und ob dieser nicht wieder zu Geld kommt.
Für ein Erstberatungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin über unser Sekretariat der Anwaltskanzlei Baumbach et Collegae in Mönchengladbach. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.