Skype

Ich biete auch Rechtsberatung über Skype-Videokonferenz an

Neben dem klassischen Telefonat biete ich Ihnen auch die Möglichkeit an, Beratungsgespräche und Besprechungstermine via Skype durchzuführen.

Videokonferenz vereinbaren

Wenn Sie eine Beratung per Videokonferenz wünschen, dann rufen Sie das Sekretariat unter 02161 / 9028875 an und vereinbaren mit unseren Rechtsanwaltsfachangestellten einen Skype-Besprechungstermin.

Wenn Ihr Alias-Name von Ihrem eigenen Namen abweicht, so denken Sie bitte daran, diesen mitzuteilen. Das Kanzleiteam teilt Ihnen dann meinen Alias-Namen mit, an welchen Sie Ihre Kontaktaufnahme von Ihrem Skype-Account senden können. Dieser wird dann von mir vor der vereinbarten Besprechung bestätigt.

Gehen Sie kurz vor dem vereinbarten Besprechungstermin Online – achten Sie bitte darauf, dass Ihr Online-Status eingeschaltet ist. Ich leite dann die Videokonferenz zum vereinbarten Zeitpunkt mit Ihnen ein.

Sollten Probleme auftreten, dann setze ich mich mit Ihnen telefonisch in Verbindung. Sollte die Verbindung während des Gespräches abbrechen, dann können Sie das mittels des Skype-Chats schreiben oder versuchen die Verbindung wieder aufzubauen.

Anleitung – sollten Sie Skype nicht schon kennen:

Öffnen Sie Ihr Skype oder Skype-Business Programm und gehen dort auf „Kontakte hinzufügen“. Unter „Skype-Nutzerverzeichnis durchsuchen“ geben Sie den Ihnen mitgeteilten Nutzernamen des Anwalts ein. Wählen Sie den passenden Eintrag aus. Klicken Sie diesen Eintrag an.Sie erhalten den Hinweis: *NAME ANWALT* ist nicht in Ihrer Kontaktliste. Klicken Sie „Zu Kontakten hinzufügen“ an. Es erscheint ein Feld mit Ihrer Kontaktanfrage. Klicken Sie auf “Senden”. Kurz vor dem Beratungstermin werden wir die Kontaktanfrage bestätigen.

Zu beachten bei Neu-Mandaten:

Falls Sie das erste Mal Kontakt zu uns aufnehmen, ist es in jedem Fall erforderlich, dass Sie der Anwaltskanzlei Baumbach den nachfolgenden Anmeldebogen ausgefüllt und unterzeichnet per Fax oder per E-Mail an meine Kanzlei übersenden.

Anmeldedaten.pdf

Ihre Identität können Sie durch einen Screenshot des Personalausweises zu Beginn des Gespräches nachweisen.

Hinweis:

Selbstverständlich ist diese Art der Kommunikation über Skype (Sicherheitshinweis von Microsoft) freiwillig und Ihre Einwilligung ist dazu erforderlich.

Die Rechtsberatung via Videokonferenz erfolgt im Übrigen zu den gleichen Konditionen wie eine persönliche Beratung/Besprechung in meiner Kanzlei.

Weitere Details erfahren Sie auf meine Seite „Kosten

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Anwaltskanzlei Baumbach