In guten wie in schlechten Zeiten
Ein Ehevertrag klingt erst einmal recht unromantisch. Allerdings ist er trotzdem in vielen Fällen sinnvoll und kann vor allem die heftigsten Auseinandersetzungen im Rahmen einer Trennung/Scheidung bereits im Vorfeld regeln. Nämlich dann, wenn die Partner sich noch in die Augen schauen können.
Damit dies auch so bleibt und im Falle einer Trennung nicht ein bitterböser Rosenkrieg entfacht wird, sollten bereits im Vorfeld der Eheschließung die wichtigsten Punkte geregelt werden.
Insbesondere ist ein Ehevertrag in folgenden Fällen sinnvoll
- Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder
- Heirat im hohen Alter
- Ehe mit einem Unternehmer oder Selbstständigen
- erheblich unterschiedliche Vermögensverhältnisse oder Alter der Eheleute
- bei unterschiedlichen Nationalitäten mit Festlegung, welches Recht bei Trennung und/oder Scheidung angewandt werden soll
- wenn ein Partner hauptsächlich für den Haushalt und für die Kindererziehung zuständig ist
Der Ehevertrag kann den Zugewinnausgleich regeln, mit gegenständlicher oder wertmäßigen Beschränkungen, abweichender Ausgleichsquote, Festlegung des Anfangsvermögens oder Gütertrennung.
Auch Regelungen zum Unterhalt können hier vereinbart werden. Allerdings kann ein Trennungsunterhalt in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung nicht ausgeschlossen werden. Das wäre unzulässig. Auch der nacheheliche Unterhalt unterliegt gesetzlichen Vorgaben, die nicht vollumfänglich abänderbar sind. Hier ist es wichtig sich vorab qualifiziert beraten zu lassen.
Wenn klar ist, dass beide Eheleute bereits ausreichende eigenen Versorgungsanwartschaften erworben haben, oder während der Ehe im gleichen Umfang erwerbstätig sein werden, dann kann auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Insbesondere, wenn niemand durch die Ehe einen Nachteil erworben hat.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag sinnvoll ist, oder wie er gestaltet werden könnte, dann lassen Sie sich durch Rechtsanwalt Baumbach unverbindlich beraten. Sie profitieren von seiner langjähriger Erfahrung.
Zum Abschluss notarieller Ehe- und Erbverträge arbeitet die Anwaltskanzlei Baumbach eng und vertrauensvoll mit mehreren Notaren am Ort zusammen, die auch die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vornehmen können.