Schlagwort: BetrVG

§ 33 BetrVG – Beschlüsse des Betriebsrats

Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig. Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der […]

MENU
Anwaltskanzlei Baumbach