Führerschein – Umtauschpflicht und Fristen

Umtauschpflicht Führerschein
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Die Umtauschpflicht für Führerscheine – für wen, ab wann und welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Umtauschpflicht für alle alten Führerscheine wurde von der EU vor einiger Zeit eingeführt. Diese gilt es zu beachten.
Sie brauchen sich trotzdem nicht zu sorgen, denn die Fahrerlaubnis für PKW und Motorräder selbst erlischt mit der Pflicht zum Umtausch des Führerscheines nicht. Das Führen von Fahrzeugen mit abgelaufenem Führerschein kann jedoch trotz weiterhin bestehender Fahrerlaubnis als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Mit der Pflicht zum Umtausch des Führerscheines muss lediglich der neue fälschungssichere EU-Kartenführerschein beantragt werden.

Welche Fristen es zu beachten gilt, haben wir nunmehr für alle Jahrgänge zusammengefasst.

Die Fristen zur Umtauschpflicht

Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind innerhalb der EU ab sofort nur noch 15 Jahre gültig. Alle Führerscheine die nach 2013 ausgestellt wurden sind generell 15 Jahre gültig.

In unserem Artikel „Umtauschpflicht Führerschein für Jahrgang 1953-1958“ haben wir bereits auf die für diese Jahrgänge gültigen Fristen zum Umtausch des Führerscheines hingewiesen.

Sofern Ihr Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurde, richtet sich das Datum des Ablaufs nach Ihrem Geburtsjahr. Hierdurch soll ein gleichzeitiger Ansturm aller Autofahrer die einen neuen Führerschein beantragen wollen, auf die Zulassungsstelle verhindert werden.

Umtauschpflicht nach Jahrgang

  • Alle vor 1953 geborenen Autofahrer müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.
  • Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1958 sollten bereits ihren neuen Führerschein besitzen. Hier war der 19.01.2022 der Stichtag.
  • Die Pflicht zum Umtausch mit Stichtag zum 19.01.2023 gilt für alle, die zwischen 1959 und 1964 das Licht der Welt erblickten.
  • Die Geburtsjahrgänge zwischen 1965 und 1970 müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2024 umgetauscht haben.
  • Für 1971 und alle später Geborene gilt die Umtauschpflicht bis zum 19.01.2025.

Tausch nach Ausstellungsdatum für Fahrerlaubnis 1999 und später

Für alle, die ihren Führerschein im Jahr 1999, also ab dem 01.01.1999 und später erhalten haben, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheines. Das jeweilige Alter des Führerscheinbesitzers spielt hierbei keine Rolle mehr.

Hier gilt:

  • Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001 – Stichtag 19.01.2026
  • Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004 – Stichtag 19.01.2027
  • Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007 – Stichtag 19.01.2028
  • Führerschein im Jahr 2008 erhalten – Stichtag 19.01.2029
  • Führerschein im Jahr 2009 erhalten – Stichtag 19.01.2030
  • Führerschein im Jahr 2010 erhalten – Stichtag 19.01.2031
  • Führerschein im Jahr 2011 erhalten – Stichtag 19.01.2032
  • Wer den Führerschein zwischen 2012 und dem 18.01.2013 erhalten hat, muss diesen bis zum 19.03.2033 umtauschen
  • Führerscheine nach dem 18.01.2013 sind generell 15 Jahre gültig

Wie tausche ich den Führerschein um und was kostet das?

Um den Führerschein umtauschen zu lassen. müssen Sie, im besten Fall noch vor Ablaufdatum, diesen bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle neu beantragen. Eine zusätzliche Prüfung für Motorrad- und PKW-Führerscheine erfolgt hierzu nicht. Sie müssen lediglich Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passbild mitbringen.

Je nachdem in welcher Stadt Sie den Führerschein umtauschen müssen, heißt die Behörde auch anders z.B. in Essen nennt sich die Zulassungsstelle „Fahrerlaubnisbehörde“, während in Hamburg es der „Landesbetrieb Verkehr“ ist.

Zusätzlich müssen Sie für den neuen Führerschein eine Gebühr entrichten, die sich aktuell (2022) hier in NRW mit 25 EUR bemisst.

Nachdem Sie den Antrag ausgestellt und die entsprechenden Unterlagen eingereicht haben, dauert es in der Regel ca. 3-4 Wochen bis das Ihr Führerschein abgeholt oder zugeschickt werden kann. Auch hier arbeitet jede Behörde anders.

Wird der Führerschein digital?

Das Mobiltelefon ist überwiegend immer dabei. Geldgeschäfte werden damit ausgeführt, Flugtickets abgespeichert, Gutscheine abgerufen u.v.a.m.
Ist damit zu rechnen, dass auch der Führerschein digital wird? Ja, hierzu hat sich die EU-Kommission bereits 2020 bekannt. Hiernach soll zukünftig das Smartphone anstelle des Führerscheines bei der Verkehrskontrolle vorgelegt werden können.
Derzeit befindet sich dieses Projekt allerdings noch in der Testphase.

Der Anwalt rät:

Sie sollten rechtzeitig vor Ihrem jeweiligen Umtauschstichtag den Führerschein beantragt haben. Hier sollten Sie die Pflicht zum Umtausch auch ernst nehmen. Widrigenfalls könnte gegen Sie ein erstes Verwarngeld in Höhe von derzeit 10 EUR erhoben werden.

Wer allerdings nach der Umtauschfrist weiter mit altem Lkw- oder Bus-Führerschein fährt, muss mit deutlich ernsteren Konsequenzen rechnen. Denn dann begeht man eine Straftat.

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