Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht umfassen alle rechtlichen Zusammenhänge, wie
- Mietvertrag
- Nebenkostenabrechnung
- Räumungsklage
- Wohnungseigentum
- Gewerbemietvertrag
- Modernisierung
- Umzug, Mietrückstand
- Renovierungspflicht
- Grundstücksgrenze
- u.v.a.m.,
die für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter einerseits und Wohnungseigentümern andererseits relevant sind.
Zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Mietverhältnissen sind die allgemeinen Zivilgerichte, das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO.)
Bei allen Fragen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann die Anwaltskanzlei Baumbach et Collegae in Mönchengladbach Sie auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung, umfassen beraten und auch gerichtlich vertreten.