Mietrecht

Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und umfasst alle Bestimmungen, die ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln.

Gewerblich oder Privat?

Zunächst wird im Mietrecht unterschieden, ob es sich um ein gewerbliches oder ein privates Mietverhältnis sowie Wohnungseigentümergemeinschaften handelt. Die wesentlichen Vorschriften sind die §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Man unterscheidet dabei zwischen Mietverträgen über Wohnraum, sogenannter Wohnraummietvertrag, Mietverträgen über Gewerberäume, sogenannter Gewerbemietvertrag und sonstigen allgemeinen Mietverträgen über andere Gegenstände oder Räume.

Kommt es im Mietrecht zu privaten Mietstreitigkeiten, wird es oft sehr emotionsgeladen. Bei dem Mieter wird in den ganz privaten Bereich eingegriffen und für den Vermieter handelt es sich schließlich um „sein Eigentum“, auf das der Mieter direkten Einfluss mit seiner Lebensführung ausübt.

Streitigkeiten im gewerblichen Mietrecht können erhebliche wirtschaftliche Folgen für die eine oder andere Partei haben. Gerade auch im Mietrecht kommt es schon fast im Wochen-Rhythmus zu Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) über strittige Sachverhalte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Mögliche rechtlichen Fragen

Rechtsanwalt Baumbach berät sowohl Mieter, als auch Vermieter, Miteigentümer und WEG- und Hausverwalter in allen rechtlichen Fragen wie

  • zur Mietsicherheit, Kaution, Neben-, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.
  • zu Mieterhöhungen und -minderungen, Staffel- und Indexmiete (z.B. wg. Modernisierung wie energetischer Gebäudesanierung oder Barrierefreiheit, wg. Mängelbeseitigung z.B. bei Schimmel),
  • zum Thema fristlose und ordentliche Kündigung, Abmahnung,
  • zu Zwangsvollstreckungen, Zwangsverwaltungen,
  • zur Haftung des Verwalters oder der Haftung des Verwaltungsbeirates,
  • zum Umfang des Mietgebrauchs,
  • zum Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum Sondernutzungsrecht (Gemeinschaftsordnungen, Gründung einer „WEG“ ) etc..

Anfechtung, Abwehr und Durchsetzung

Weiterhin ist Rechtsanwalt Baumbach auch gerne behilflich bei Anfechtungen, Abwehr und Durchsetzung von

  • Mietinkasso,
  • Kaufpreisansprüchen,
  • Nacherfüllungs- / Gewährleistungsansprüchen (z.B. Baumängeln, etwa Nässe, Schimmel etc.),
  • Nebenkostenabrechnungen,
  • Werklohnansprüchen,
  • Kündigung von Mietverhältnissen,
  • Räumungsklagen und anschließender Zwangsräumung, etc.
  • Prozessvertretung im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vermieterrecht, Gewerbemietrecht, etc..

Der Anwalt rät:

Rechtsanwalt Baumbach mit Kanzleisitz in Mönchengladbach ist Ihr professioneller Ansprechpartner zum Thema Immobilien in Mönchengladbach, Viersen und Umland – egal ob Sie verkaufen, kaufen, vermieten oder mieten möchten.

Er kann Sie dabei beraten und unterstützen, Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu prüfen. Selbiges gilt für einen Verwaltungsvertrag, für Teilungserklärungen, sowie Beschlüsse der Wohnungs- und Teileigentümer, etc……

Für ein Erstberatungsgespräch steht Ihnen Rechtsanwalt Baumbach gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin über das Kanzleiteam der Anwaltskanzlei Baumbach per Mail oder per Telefon unter 02161/9028875. Unsere vollständigen Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.