Vertraglich geregelte Vereinbarung im Ehevertrag. Die Vermögen beider Partner bleiben getrennt und zur alleinigen Verwaltung.
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Damit Sie nicht vergeblich zu uns kommen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Das gilt insbesondere für Termine in unserem Zweigbüro in Viersen.
Anwaltskanzlei Baumbach et Collegae
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