Kategorie: Schwerbehinderung

Schwerbehinderung im Arbeitsrecht

Schwerbehinderung Arbeitsrecht

Gesetzliche Regelungen bei Schwerbehinderung Die Schwerbehinderung ist geregelt im Sozialgesetzbuch Nr. 9 (SGB IX). Bereits bei der Einstellung eines Schwerbehinderten ergeben sich schon viele Fragen. Sowohl auf Seiten des Arbeitgebers, als auch auf Seiten des Arbeitnehmers. Wie habe ich als Arbeitgeber mit einem Menschen mit Handicap umzugehen? Was muss ich bei seiner Bewerbung beachten? Darf […]

BAG: Sozialplanabfindung – Benachteiligung wegen Behinderung

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 17.11.2015, 1 AZR 938/13   Leitsätze des Gerichts Eine an die Rentenberechtigung aufgrund der Schwerbehinderung anknüpfende Pauschalierung der Sozialplanabfindung benachteiligt schwerbehinderte Arbeitnehmer unmittelbar gegenüber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern, welche in gleicher Weise von dem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind und eine höhere, nach ihren individuellen Betriebs- und Sozialdaten zu ermittelnde Sozialplanabfindung verlangen können.   […]

Kein Nachweis der Schwer­behinderten­eigenschaft gegenüber Arbeitgeber bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017 – 5 Sa 361/16 – Offenkundigkeit des Vorliegens von Beeinträchtigungen sowie von Grad der Behinderung von wenigstens 50 Ein Arbeitnehmer muss seine Schwer­behinderten­eigenschaft dann nicht gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen und die Feststellung eines […]

Schadensersatz und Entschädigung bei Schwerbehinderung nach § 15 AGG

BAG, Urteil vom 22.05.2014 – 8 AZR 662/13. Die nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG erforderliche Schriftform zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen (§ 15 Abs. 1 und 2 AGG) kann auch durch eine Klage gewahrt werden. Dabei findet § 167 ZPO Anwendung. Es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht, wenn […]

MENU
Anwaltskanzlei Baumbach