Kein Nachweis der Schwer­behinderten­eigenschaft gegenüber Arbeitgeber bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017 – 5 Sa 361/16 –

Offenkundigkeit des Vorliegens von Beeinträchtigungen sowie von Grad der Behinderung von wenigstens 50

Ein Arbeitnehmer muss seine Schwer­behinderten­eigenschaft dann nicht gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen und die Feststellung eines Grads der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Fest­stellungs­verfahren offenkundig ist. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Quelle: kostenlose-urteile.de

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