BAG: Sozialplanabfindung – Benachteiligung wegen Behinderung

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 17.11.2015, 1 AZR 938/13

 

Leitsätze des Gerichts

Eine an die Rentenberechtigung aufgrund der Schwerbehinderung anknüpfende Pauschalierung der Sozialplanabfindung benachteiligt schwerbehinderte Arbeitnehmer unmittelbar gegenüber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern, welche in gleicher Weise von dem sozialplanpflichtigen Arbeitsplatzverlust betroffen sind und eine höhere, nach ihren individuellen Betriebs- und Sozialdaten zu ermittelnde Sozialplanabfindung verlangen können.

 

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2013 – 12 Sa 692/13 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Quelle: www.bag-urteil.com

MENU
Anwaltskanzlei Baumbach