Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 16.05.2017 – 67 S 119/17 –
Nimmt ein Wohnungsmieter seine Lebensgefährtin mit in die Wohnung auf, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis gefragt zu haben, rechtfertigt dies im Rahmen eines langjährig beanstandungsfreien Mietverhältnisses weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung. Es fehlt insofern jedenfalls an der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.