Wie die jüngsten Ereignisse zeigen, kommen geschäftstüchtige Verleger auf die teilweise recht ratlosen Autoren mit zweifelhaften „Angeboten“ für deren Bücher zu.
Diese Anbieter versichern Ihr Bedauern, dass den Autoren so übel mitgespielt wurde. Sodann erfolgt eine Lobeshymne auf den eigenen Verlag und die Erklärung, warum man die Zusammenarbeit genau mit diesem Verlag suchen solle, der offenbar mit einem wahrlich „großzügigen“ Angebot und unter teilweisem Kostenverzicht, die Bücher der Autoren selbst verlegen will.
In der Art und Weise alles ganz einfach und ganz easy. Man braucht hierzu nur die Bücher hochladen und schon ist alles gut.
Was hierbei aber völlig außer Acht gelassen wird, ist die Tatsache und auch der Hinweis, dass die Autoren, solange keine rechtswirksame Kündigung gegenüber dem Windsor-Verlag erfolgt ist, ihre Bücher gar nicht neu anderweitig verlegen lassen dürfen.
Hier können unter bestimmten Bedingungen hohe Schadensersatzansprüche entstehen und von den Autoren eingefordert werden.
Unsere Kanzlei kann nur ausdrücklich davor warnen, ohne rechtliche Grundlagen, wie eine rechtmäßige Vertragskündigung und vor allem, ohne dass die kompletten Buchrechte wieder eindeutig bei den Autoren liegen, sich auf solch fadenscheinige Angebote einzulassen.