Es hat geknallt – und nun?

Unfall, Verkehrsrecht, Autounfall, Rechtsanwalt Mönchengladbach
Foto: Alexas_Fotos (Pixabay)

Der Unfall

Nach einem Unfall auf den Autobahnen oder irgendwo im Straßenverkehr sieht man immer wieder kollidierte ineinander verkeilte Autos, verbogenes Blech, zerbrochenes Glas und vor allem ratlose Gesichter. Ein Unfall kann jeden aus völlig heiterem Himmel treffen.

Egal ob Schuld oder Nichtschuld; grundsätzlich sollte jeder, in seinem eigenen Interesse, einen Anwalt einschalten.

Was kommt nach dem Unfall auf mich zu?

Zuerst ist das örtliche Geschehen abzuwickeln. Hierzu gehört u.a.

  • Unfallstelle sichern,
  • Krankenwagen für die Verletzten rufen,
  • sich selbst nach Verletzungen absuchen, ggf. vorsorglich ins Krankenhaus fahren,
  • Polizei u.a. informieren,
  • zum Schluss für die Bergung und den Abtransport fahruntüchtiger Fahrzeuge sorgen, wobei hier die Rettungskräfte bereits tätig werden.

Hiernach findet man sich dann urplötzlich vor einem Berg von Formalitäten wieder. Protokoll zum Unfallgeschehen für die Polizei wird angefertigt, Versicherungskarten werden ausgetauscht u.a. Nur hier liegt der Teufel bereits teilweise schon im Detail begraben.

Das Problem “Versicherung”

Versicherungen müssen zeitnah informiert werden. Teilweise steht man dann hier vor dem Problem, dass diese sich eventuell auch noch weigern jeglichen oder auch nur teilweise den Schaden zu bezahlen. Versicherungen versuchen natürlich überwiegend die Kosten für sich selbst so gering wie möglich zu halten.

Unfallgegner versuchen, entweder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, fordern gar Schmerzensgeld in völlig überzogener Höhe ein, die es abzuwehren gilt.

Aus unserer Erfahrung heraus kann gesagt werden, Versicherungen versuchen vielfach erst gar nicht weder die eigenen diesbezüglichen Ansprüche anzuerkennen, noch die durch den Unfallgegner selbst verursachten Schäden und Ansprüche.

Die Komplikationen

Die Folgen eines Unfalls, egal wer diesen verschuldet hat, können zu vielen weiteren Komplikationen führen, die oftmals nur gerichtlich geklärt werden können bzw. außergerichtlich nur mit Hilfe eines Anwaltes.

Kompliziert wird es zudem auch noch dann, wenn der Halter des Unfallfahrzeugs ein Dritter ist, wie beispielsweise der Mietwagenhändler, der die Regulierung seines Schadens verständlicherweise auch gleich geltend machen möchte.

Als Unfallbeteiligter steht man Ansprüchen gegenüber, die ein Laie oft nicht überblicken kann. Hier kann der Gang zum Anwalt eine Menge Geld sparen und auch zusätzlichen Schaden von einem fern halten.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Nach dem Autounfall kann ein Anwalt dafür Sorge tragen, dass die entstandenen Kosten wie

  • der Abschleppdienst,
  • die Autoreparatur,
  • Verbringungskosten,
  • Mietwagen bzw. Nutzungsentschädigung,
  • pauschalisierte Allgemeinkosten,
  • etc.

auch angemessen beglichen werden.

Insbesondere, wenn körperliche Schmerzen und unfallbedingte gesundheitliche Langzeitfolgen hinzukommen, wird Ihr Rechtsanwalt für Sie alle Hebel in Bewegung setzten, um ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie einzufordern und geltend zu machen.

Denn niemand und schon gar nicht der Unfallgegner und/oder dessen Versicherung, möchte freiwillig Kosten übernehmen, die aufgrund Unwissenheit des Unfallopfers „eingespart“ werden können.

Selbst wenn der Unfallgegner seine Schuld eingestanden hat, selbst wenn keine körperlichen Anzeichen des Unfallgegners als Folgeerscheinung oder bei sich selbst am Unfalltag zu erkennen waren, selbst wenn dessen oder die eigene Versicherung die Zusage gemacht haben die Unfallkosten auch in voller Höhe tragen und alles weitere regulieren zu wollen, selbst dann sollte auf einen eigenen Anwalt nicht verzichtet werden.

Denn nur bei einem eigenen Anwalt kann man sicher sein, dass er im Interesse seines Mandanten handelt und auch von sich aus, Schadensersatzansprüche wie

  • Reparaturkosten,
  • Sachverständigenkosten,
  • Wiederbeschaffungswert,
  • merkantiler Minderwert,
  • Nutzungsausfallentschädigung,
  • Schmerzensgeld,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • Heilbehandlungskosten,
  • Verdienstausfall,
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sonstige Schadensposten wie An- und Abmeldekosten, Fahrkosten, Umbaukosten von Einbauten, Entsorgungskosten,
  • etc.

benennt und auf weitere rechtliche Möglichkeiten hinweist, die einen selbst vor zusätzlichem Schaden schützen können, den die Versicherungen so direkt oder überwiegend auch erst gar nicht erwähnt haben.

Von daher  meine dringende Empfehlung:

Bei jedem Unfall, egal ob Schuld oder Nichtschuld, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden!

Die Anwaltskanzlei Baumbach, Rechtsanwalt Hans-Joachim Baubach, hat in seiner langjährigen Berufspraxis bereits zahlreiche Mandanten vor zusätzlichem Schaden bewahren können und entsprechend fundierte Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und Unfallgegnern sammeln können. In meinem Rechtsblog finden Sie zudem weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht.

Auch Ihnen kann ich bei der Abwicklung Ihres Unfalls und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

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