Trotz Schenkung zur Herausgabe des Erbes verpflichtet

Vor ihrem Tode hatten Vater und Mutter vereinbart, ihrem Sohn alles zu vererben. Nach dem Ableben seiner Frau aber verschenkte der Vater einen Großteil des Erbes an eine neue Bekannte. Behalten darf sie es nicht.

Verschenkt der überlebende Ehegatte das Erbe eines in einem gemeinschaftlichen Testament eingesetzten Schlusserben an eine andere Person, so kann diese nach dessen Tod zur Herausgabe an den Erben verpflichtet sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem nun veröffentlichten Urteil (Urt. v. 12.09.2017, Az. 10 U 75/16).

(Quelle: Legal Tribune OnlineZum Artikel)

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