BAG: Keine Beendigung des Arbeits­verhältnisses durch Freistellungsphase

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2017 – 9 AZR 572/16 –

Wird einem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig sein verlangter Urlaub gewährt, so steht ihm ein Ersatz­urlaubs­anspruch zu. Mit der Beendigung der Arbeitsphase im Rahmen eines Alters­teilzeit­arbeits­verhältnisses und dem Übergang in die Freistellungsphase steht dem Arbeitnehmer aber kein Anspruch auf Abgeltung des Ersatz­urlaubs­anspruchs gemäß § 7 Abs. 4 des Bundes­urlaubs­gesetzes (BUrlG) zu. Denn mit Beginn der Freistellungsphase endet nicht das Arbeitsverhältnis. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

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Anwaltskanzlei Baumbach