Wer trotz mehrfacher Abmahnung an sieben Tagen die Woche mehrmals täglich Tauben am Wohnungsfenster füttert und damit jeweils ca. 30 Vögel anlockt, dem kann das Mietverhältnis außerordentlich gekündigt werden, entschied das AG Nürnberg.
Das Amtsgericht (AG) Nürnberg hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, einem Mieter außerordentlich zu kündigen, der trotz mehrfacher Abmahnung das Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung nicht einstellt (Urt. v. 08.04.2016, Az. 14 C 7772/15).
(Quelle: Legal Tribune Online – Zum Artikel)