Im Mai 2020 musste das Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 30 VI 92/20 einen eher untypischen Fall entscheiden. Ein Erblasser hatte testamentarisch verfügt, dass seine Haushaltshilfe zur Alleinerbin des vorhandenen Vermögens werden solle. Was zunächst banal klingt, birgt jedoch bei näherem Hinsehen gleich aus mehreren Gründen erhebliches Konfliktpotenzial. Grund hierfür war neben einer fehlenden Unterschrift […]