Schlagwort: Brückenteilzeit

Brückenteilzeit nur mit dreimonatiger Ankündigungsfrist (BAG)

Brückenteilzeit, die unter Missachtung der dreimonatigen Antragsfrist beantragt wurde, kann nicht immer als Angebot für die Änderung der Arbeitszeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt angesehen werden, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 07.09.2021, 9 AZR 595/20 entschied. Rechtlicher Hintergrund: In einem Betrieb mit mehr als 45 Arbeitnehmern hat ein Arbeitnehmer, der bereits seit mindestens sechs Monaten bei […]

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Anwaltskanzlei Baumbach