Brückenteilzeit, die unter Missachtung der dreimonatigen Antragsfrist beantragt wurde, kann nicht immer als Angebot für die Änderung der Arbeitszeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt angesehen werden, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 07.09.2021, 9 AZR 595/20 entschied. Rechtlicher Hintergrund: In einem Betrieb mit mehr als 45 Arbeitnehmern hat ein Arbeitnehmer, der bereits seit mindestens sechs Monaten bei […]