Später Baumsturz nach Sturm – Gebäudeversicherung zahlt nicht

Der Sturm „Friederike“ hat in 2018 ganz erhebliche Auswirkungen gehabt. Viele fanden, zu ihrem Leidwesen, auf ihrem Grundstück den umgestürzten Baum des Nachbarn vor.

Die Gebäudeversicherung erkennt solche direkt verursachten Sturmschäden in den meisten Fällen anstandslos an.

Aber was ist mit den Bäumen, die erst einige Tage nach einem Sturm umstürzen?

Hier verweigern einzelne Versicherer teilweise die Zahlung für den Schaden, der durch den umfallenden Baum verursacht wurde und versuchen sich den Zahlungsansprüchen aus der Wohngebäudeversicherung, so weit wie möglich zu entziehen.

Hierbei werden sich teilweise auf Versicherungsbedingungen berufen die besagen, dass der Versicherungsschutz lediglich dann eintritt, wenn ein Sturm „Bäume auf die versicherte Sache wirft“.

Fällt der Baum aber erst Tage nach dem Sturz um, so kann es nicht der Sturm gewesen sein. Dies wird zumindest versucht aus den Regeln der Versicherungsbedingungen her abzuleiten.

Das Landgericht Dortmund sah dies anders und hat den Versicherer zur Zahlung verurteilt, mit der Begründung, dass eine unmittelbare Sturmeinwirkung nicht erforderlich sei. Es sei völlig ausreichend, dass als Ursache ausschließlich der Sturm in Frage kommt, dass Bäume auf oder gegen die versicherte Sache falle.

Dem schloss sich auch das OLG Hamm an und teilte die Rechtsauffassung des Landgerichts Dortmund. Der Versicherer wurde zur Zahlung verurteilt. Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Hiergegen hat der Versicherer eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben.

Die Anwaltskanzlei Baumbach, Rechtsanwalt Hans-Joachim Baumbach, teilt die v.g. Rechtssprechung der Gerichte.

Denn es ist physikalisch völlig „normal“, dass durch die Kraftwirkung eines Sturms, Bäume in ihrem Wurzelwerk extrem geschädigt werden können. Der Baum steht schief, zahlreiche Wurzeln beginnen nach und nach zu zerreißen, bis dass das Wurzelwerk des Baumes – auch teilweise erst nach Tagen – endgültig nachgibt und der Baum schlichtweg umfällt.

Mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens kann die Ursache eines Baumsturzes, auch Tage nach dem Sturm, festgestellt werden.

Lassen Sie sich also nicht davon abhalten, Ihre Ansprüche bei Ihrem Versicherer durchzusetzen. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, unterstütze ich Sie natürlich gerne.

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Anwaltskanzlei Baumbach