FAQ’s zur Windsor-Problematik

Der Windsor-Verlag ist nicht mehr erreichbar. Muss ich davon ausgehen, dass ich Betrügern aufgesessen bin?

Die strafrechtliche Bewertung, ob die Autoren, die sich jetzt „geprellt“ fühlen, betrogen wurden oder ihre Autorenprovisionen unterschlagen wurden, obliegt grundsätzlich der Beurteilung der Ermittlungsbehörden und der Gerichte. Ein Anfangsverdacht muss aber bejaht werden.
Unsere Kanzlei hat sich inzwischen umfassend in die Thematik eingearbeitet und führt derzeit den Vortrag gegenüber den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden.

 

Kann ich selbst eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, oder brauche ich hierfür einen Anwalt?

Eine Anzeige erfordert nicht zwingend einen Anwalt. Aufgrund der vielen möglichen juristischen Fallstricke, ist es in einigen Fällen allerdings trotzdem anzuraten, sich juristisch vertreten zu lassen. Hierbei sind Sie in Ihrer Wahl selbstverständlich frei.

Es kann aber auch für die Gemeinschaft der Autoren sinnvoll sein, wenn die Informationen an zentraler Stelle zusammengeführt werden.

 

Kann ich nicht zunächst einmal abwarten, welche Erkenntnisse sich aus den polizeilichen Ermittlungen ergeben, die andere Autoren bereits angestoßen haben? Komme ich so nicht selbst auch automatisch zu meinem Recht?

Grundsätzlich ist zwischen den strafrechtlichen Ermittlungen auf der einen Seite und zivilrechtlichen Ansprüchen und diesbezüglichen Durchsetzungsmaßnahmen auf der anderen Seite zu unterscheiden. Polizei und Staatsanwaltschaft haben lediglich der Frage nachzugehen, ob sich auf der Verlagsseite jemand strafbar gemacht hat. Sie werden nicht dafür sorgen, dass die Autoren ihre Verwertungsrechte zurückerhalten.

Die Rückerlangung der Autorenrechte, die mögliche Herausgabe von Druckdateien oder die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bemessen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, die vom Strafrecht völlig unabhängig sind und auch von anderen Gerichten beurteilt werden müssen.

Je länger hier zugewartet wird, desto länger ist den jeweiligen Autoren auch die Veröffentlichung und Verwertung ihrer geistigen Arbeit verwehrt.

 

Kann ich, als Autor, meinen Vertrag mit Windsor einfach kündigen, damit ich meine Buchrechte wieder zurückerhalte?

Unter „normalen“ Umständen ist das der Weg, den ein Autor mit seinem Verlag, aus welchen Gründen auch immer, gehen kann. Allerdings ist hier die Schwierigkeit – wohin wollen Sie die Kündigung denn schicken, damit sie rechtswirksam zugestellt wird?

Die verantwortlichen Personen sind völlig von der Bildfläche verschwunden und haben leider keine ladungsfähige Adresse hinterlassen.

In Zusammenarbeit mit einigen Stellen, der Justiz, Behörden, Betroffenen u.a. wird versucht den Aufenthaltsort zu ermitteln.

Unsere Kanzlei arbeitet aber unabhängig vom Ermittlungsergebnis, bereits an einer anderweitigen Lösung für diese Problematik, die wir den Autoren anbieten können, mit deren Rechtswahrnehmung wir beauftragt wurden.

 

In meinem Vertrag steht eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Ist es nicht einfach ausreichend, diese drei Jahre „auszusitzen“, um dann automatisch meine Buchrechte zurückzuerhalten?

Das wäre schön. Aber leider ist das nicht so, denn nach den drei Jahren verlängert sich der Vertrag stillschweigend, sofern keine rechtswirksame Kündigung erfolgt ist (Problem wie vorgenannt). Der Vertrag läuft insofern nicht einfach von alleine aus, mit der Folge, dass die Buchrechte entsprechend beim Windsor Verlag verbleiben würden.

 

Ich habe gar keinen schriftlichen Vertrag mit dem Windsor-Verlag geschlossen. Bin ich dann nicht grundsätzlich aus dem Vertrag raus und die Buchrechte liegen insofern bei mir?

Dies ist leider ein Trugschluss. Verträge können heutzutage auch digital rechtswirksam geschlossen werden. Wenn Leistungen durch den Windsor-Verlag bis dato erbracht wurden, geht man auch vom Zustandekommen eines rechtswirksam abgeschlossenen Vertrages aus, der eben auch leider einer entsprechend rechtswirksamen Kündigung bedarf.

 

Ist die Beauftragung unserer Kanzlei gleichbedeutend mit einem Gerichtsverfahren?

Grundsätzlich versuchen wir erst einmal außergerichtlich entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu finden. Wenn es aber darum geht, einen rechtssicheren Weg zu gehen, dann ist es in den überwiegenden Fällen erforderlich, auch die Gerichte zu bemühen.

 

Was kostet mich denn die anwaltliche Vertretung? Von welchen Beträgen sprechen wir?

 Leider kann auch diese Frage nicht einfach pauschal beantwortet werden. Jeder Fall ist individuell zu betrachten und in der Vergütung entsprechend festzusetzen.

Eine strafrechtliche Unterstützung durch unsere Kanzlei wird gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anders vergütet, als die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, z.B. Vertragskündigung und/oder Rückforderung der Bücherrechte oder gar Schadensersatzansprüche. Bei Letzterem richtet sich die Höhe nach dem Streitwert, der sich wiederrum individuell am wirtschaftlichen Wert der Druckdateien oder der Höhe des Schadens orientiert.

Unter Umständen macht es in einigen Fällen aus Kostengründen sogar Sinn, beispielsweise wenn sich die Auflagen in sehr engen Grenzen gehalten haben, ein Zeithonorar miteinander zu vereinbaren.

Unsere Kanzlei ist selbstverständlich bemüht, die Kosten für Sie im überschaubaren Rahmen zu halten. Aber natürlich können auch wir nicht völlig im „Ehrenamt“ arbeiten. Sie müssen sich selbst fragen, was Ihnen Ihre eigenen Arbeit wert ist und ob Sie auf Ihre (Buch)Rechte einfach verzichten möchten. Gegebenenfalls können wir für Sie auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Prozesskostenhilfe beantragen.

 

Kann ich als Autor nicht bei Book on Demand, meine Buchdateien einfach zurückfordern, die sie vom Windsor-Verlag für den Druck erhalten haben?

Leider geht auch das nicht so einfach, was nicht an einer irgendwie gearteten Böswilligkeit von Books on Demand liegt. Ganz im Gegenteil. Auch Books on Demand sind die Hände aus rechtlichen Gründen gebunden, denn diese haben ebenfalls einen Vertrag mit dem Windsor-Verlag abgeschlossen und wurden durch deren Abtauchen unfreiwillig in die derzeitige Konfliktsituation gebracht.

Unsere Kanzlei steht allerdings ebenfalls mit Books on Demand und ihrem Rechtsvertreter in enger Verbindung. Gemeinsam sind wir dabei, auch insoweit Lösungen für unsere Mandanten, zu erarbeiten und uns für die Rechte der Autoren stark zu machen.

 

 

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