Ein Vermögen für den Stinkefinger

Wer kennt das nicht. So manch ein Autofahrer ist im Straßenverkehr unterwegs und hat ganz offensichtlich vor Fahrantritt einen Clown gefrühstückt. So gibt es Fahrer, die lassen sich ab und an dazu hinreißen einer Radarfalle im Vorbeifahren einen Stinkefinger zu zeigen.

Die Insassen lachen, der Autofahrer auch, aber dann wird es blitzartig hell vor den Augen. Vor lauter Albernheit ist nicht bemerkt worden, dass offensichtlich der Blick für den Tacho verloren ging, der Fuß irgendwie bleischwer wurde und schwupps – löst so eine Radarfalle auch mal aus. Dies dann auch noch mit erhobenem Stinkefinger.

Hier könnte man nun denken – so what.

Natürlich ist ein Stinkefinger als Beleidigung anzusehen, aber eine Radarfalle wird sich ja nicht plötzlich auf den Weg machen und zur Anzeige schreiten. Ich zumindest kenne keine, die hierfür in die nächstgelegene Polizeiwache einkehrte. Was soll also passieren?

So wird vermutlich auch der BMW-Fahrer in Ratingen gedacht haben, der mit erhobenem Mittelfinger im Januar 2020 von einer Radarfalle geblitzt wurde. Zudem hat sein „Bleifuß“ es auch nur zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von zarten 10 km/h gebracht. Keine große Sache, so könnte man jetzt zumindest meinen.

Das Amtsgericht in Ratingen sah dies allerdings völlig anders. Hier wurde von einer Respektlosigkeit gegenüber Mitarbeitenden an den Geschwindigkeitsmessstellen ausgegangen.

Damit wurde mit einer Hand- ähm hüstel einer Fingerbewegung das Verwarngeld blitzartig und kurzerhand versechzigfacht.

In Zahlen ausgedrückt:
Anstatt eines Verwarngelds von 20 EUR für den geringfügigen Tempoverstoß wurde der Fahrer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 EUR (30 Tagessätze zu 40 EUR) wegen Beleidigung verurteilt. Ein teurer Scherz.

Auch im April kam ein solcher Scherz einem Autofahrer im oberfränkischen Kulmbach teuer zu stehen. Er wurde mit seinem BMW X3 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h und aufgerichteten Mittelfinger geblitzt. Auch dort sah das Amtsgericht eine Beleidigung gegeben und verurteilte den Fahrer nicht nur zu einer höheren Geldstrafe von 1.500 EUR, sondern verhängte zudem auch noch einen Monat Fahrverbot.

Insofern lautet unser juristischer Rat, natürlich neben dem Einhalten der jeweilig erlaubten Fahrgeschwindigkeit, dass wenn man schon in die Radarfalle rast, dann doch besser mit beiden Händen am Lenkrad.

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Anwaltskanzlei Baumbach