Wettrüsten in der Weihnachtszeit und auch außerhalb In der Vorweihnachtszeit ist zu beobachten, wie das Wettrüsten unter den Nachbarn beginnt. Hierzu empfehlen wir die schöne Geschichte der Weihnachtsbeleuchtung aus Stenkelfeld. So werden auch dort zum Teil Lichterketten über Lichterketten in der kompletten Wohnung oder an den Fenstern/Balkonen aufgehangen und vieles andere mehr. Aber auch außerhalb […]
Kategorie: Wohnungseigentum
Teileigentum umschlossene Räume, Sondereigentum in Teilungserklärung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.4.2008, Az: I-3 Wx 254/07 Bei freistehend errichteten Räumen kann sich das Teileigentum ausschließlich auf die umschlossenen „Räume“ und die Teile des Gebäudes, die nicht für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind beziehen. Die tragenden (Außen-)Mauern, das Dach und die übrigen konstruktiven Teile eines Gebäudes, wie zum Beispiel der mit einem […]
Konstruktuve Teile eines Balkons zwingend Gemeinschaftseigentum?
AG Oldenburg, 19.02.2008 – 10 C 10016/07 Die konstruktiven Teile eines Balkon sind zwingend Gemeinschaftseigentum; dennoch können die Wohnungseigentümer mit doppelt qualifizierter Mehrheit eine abweichende Kostenverteilung beschließen, so auch, dass der betroffene Wohnungseigentümer die konkreten Sanierungskosten allein zu tragen hat.
Geschoßdecken einer Tiefgarage sind zwingend Teil des Gemeinschaftseigentums
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007, Az: 34 Wx 75/07 Einordnung von Geschossdecken einer Tiefgarage als zwingender Teil des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümern einer größeren Wohnanlage bezüglich der Finanzierung der Tiefgaragensanierung; Kostentragungspflicht der Instandhaltung und Instandsetzung von gemeinschaftlichem Eigentum nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile; Alleinige Kostentragunspflicht von Sondereigentum durch den Sondereigentümer bzw. Teileigentümer; Notausgänge und Elektroinstallationen als […]
Regelungsteile und Thermostatventile einer Fußbodenheizung als Gemeinschaftseigentum
OLG Stuttgart Az.: 8 W 404/07 v. 13.11.2007 Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme dienen – auch – dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und sind deshalb Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für ihre Reparatur und den Austausch sind Kosten der Verwaltung.