Kategorie: Umtauschpflicht Führerschein

Umtauschpflicht Führerschein für Jahrgang 1953-1958

Von der EU wurde zwischenzeitlich eine Umtauschpflicht für den Führerschein eingeführt, die es zu beachten gilt. Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind innerhalb der EU ab sofort nur noch 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis erlischt hiernach allerdings nicht, sondern muss lediglich neu beantragt werden. Alle Führerscheine die nach 2013 ausgestellt wurden […]

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