Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 01.06.2017
– 3 C 865/16 –
Das Halten von Tieren in einer Mietwohnung ist häufig Grund und Anlass für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Kommt es zu einer extremen Geruchsbelästigung aufgrund einer nicht artgerechten Haltung eines Tieres, ist die fristlose Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.
(Quelle: kostenlose-urteile.de)