Schlagwort: BPersVG

§ 75 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei Einstellung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Höher- oder Rückgruppierung, Eingruppierung, Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort), Abordnung für eine Dauer von mehr […]

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