Schlagwort: Betriebsverfassungsgesetz

§ 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte

Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; Zeit, Ort und Art […]

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