Auch beim Bußgeldbescheid kann die 1 eine große Rolle spielen.
Sie kennen doch bestimmt die sportliche Herausforderung beim Tanken des Autos den Bargeldbetrag mit einer Null enden zu lassen. Die Erfahrung zeigt aber, dass stattdessen sehr häufig immer wieder die Null-Eins hinter dem Komma rutscht.
Aber nicht nur an der Zapfsäule führt die Eins zu verzweifelten Kopfschüttlern, sondern auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. dem Bußgeldbescheid bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bußgeldbescheid – rechtmäßig oder nicht?
In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Mönchengladbach habe ich für meine Mandanten gegen so manchen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und um genau diesen 1 km/h gefeilscht. Dieser bewirkte, dass der Mandant in der Einstufung in die nächsthöhere Bußgeldstufe rückte, mit der Folge das es teurer wird und/oder sogar der/die gefürchtete/n Punkt/e in Flensburg (Fahreignungsregister) oder ein Fahrverbot auf den – angeblichen – „Verkehrssünder“ hätten zukommen können.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bietet auch durchaus Anlass mit einem Einspruch genauer nachzufassen, denn nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig ergangen.
Achtung Fristablauf
Aber Vorsicht, für den Einspruch verbleiben genau zwei Wochen, nachdem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, um diesen einzulegen. Bitte heben sie hierzu unbedingt den gelben Briefumschlag auf. Dieser beinhaltet das Zustelldatum anhand dessen die Frist berechnet wird.
Aus dem „Nähkästchen“ geplaudert
In einem Beispielfall, den ich jüngst vor Gericht erfolgreich verhandeln konnte, war genau dieser eine (1) km/h der Dreh- und Angelpunkt, ob mein Mandant, ein Berufskraftfahrer, seinen Führerschein behalten durfte oder den Führerschein und somit auch seinen Job verliert.
Das Sachverständigengutachten zur Radarfalle
Ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten hat in diesem Fall aufgezeigt, was alles bei der Aufstellung der Radarfalle zu beachten ist, wer das darf, welche Schulungen hierfür notwendig sind und ob sie absolviert wurden. Auch ist von Relevant, wer mit welcher Vorbildung die Messergebnisse auswertet, welche Voraussetzungen an den Messort selbst vorliegen müssen, um eine möglichst unanfechtbare Messung der Geschwindigkeit gewährleisten zu können. Aber auch wird der Frage nachgegangen, ob die Messgeräte korrekt eingestellt waren, und vieles andere mehr.
Die Sachverständigenbefragung mit weitreichenden Folgen
Die Sachverständigenbefragung vor Gericht ergab dann das für meinen Mandanten notwendige Ergebnis:
Die Geschwindigkeit hätte auch um genau 1 km/h geringer sein können, als bei der Auswertung der Messergebnisse im Bußgeldbescheid angenommen wurde. Der Grund lag einfach darin, dass auf dem Bild nicht zu erkennen war, ob der vom Mandanten geführte LKW wirklich exakt parallel zur Bordsteinkante gefahren ist. Eine Abweichung um 2° hätte einen Geschwindigkeitsunterschied von 0,6 km/h ergeben, der aufgerundet genau der benötigte 1 km/h gewesen ist, damit mein Mandant auch weiterhin seinem Beruf als Berufskraftfahrer nachgehen kann.
Der Ordnungswidrigkeitenkatalog
Aber nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen lohnt es sich genauer hinzusehen, sondern der Ordnungswidrigkeitenkatalog hat noch weitere Verstöße gelistet, wie
- Falschparken,
- Abstandsverstöße,
- Beleuchtungsverstöße,
- Rotlichtverstoß,
- Handy am Steuer
- und vieles mehr,
die im Falle eines zugestellten Bußgeldbescheides genauer geprüft werden sollten.
Mängel im Bußgeldbescheid
Zum einen kann der Bußgeldbescheid formelle Mängel aufweisen, die die Rechtmäßigkeit bereits in Frage stellen können. Zum anderen kann aber auch der vorgeworfene Tatbestand schlichtweg unzutreffend sein.
Hierzu ist zu prüfen, ob das ermittelte Kennzeichen überhaupt dem beschuldigten Fahrer zuzuordnen ist oder ob nicht doch eine Verwechslung vorliegen könnte. Selbiges gilt für die Prüfung, ob der Fahrzeughalter auch tatsächlich an diesem Tag das Fahrzeug gefahren hat oder ob es nicht doch ein Familienmitglied oder jemand aus dem Freundeskreis gewesen ist.
Bußgeldbescheide müssen im Ergebnis nicht immer stillschweigend hingenommen werden, sondern es lohnt sich, gerade wenn empfindliche Strafen drohen, mit dem Einspruch dagegen vorzugehen. Hilft die Behörde dem Bescheid daraufhin nicht ab, was leider die Regel ist, und hält ihn weiter aufrecht, kommt es zum Gerichtsverfahren. In der Hauptverhandlung vor dem zuständigem Amtsgericht, wird dann entweder mit der Einstellung des Verfahrens oder mit einem Urteil entschieden. Das Urteil kann aber nicht nur den Bußgeldbescheid bestätigen oder ihn zugunsten des Betroffenen ändern, sondern es könnte sogar im schlimmsten Fall zu einer Erhöhung der Strafe führen.
Der Anwalt rät:
Gerade aus den vorgenannten Gründen sollte in jedem Verfahrensstadium, also auch schon im Einspruchsverfahren, ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht aufgesucht und eingeschaltet werden.
Der Artikel wurde ebenfalls im Stadtmagazin für die Region und den Niederrhein – Rheinischer Spiegel – veröffentlicht.