Scheidung vor Ablauf Trennungsjahr – Fortsetzung der Ehe für erkrankten Ehegatten unzumutbar

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 17.09.2015 – 11 UF 76/15 –

Nimmt ein Ehegatte während einer lebensbedrohlichen Erkrankung des anderen Ehegatten eine neue Beziehung auf und macht diese öffentlich, so ist dem erkrankten Ehegatten die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf der erforderlichen Trennungszeit unzumutbar. Er kann daher noch vor Ablauf der Trennungszeit gemäß § 1565 Abs. 2 BGB die Scheidung beantragen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

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