Regelungsteile und Thermostatventile einer Fußbodenheizung als Gemeinschaftseigentum

OLG Stuttgart Az.: 8 W 404/07 v. 13.11.2007

Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme dienen – auch – dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und sind deshalb Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für ihre Reparatur und den Austausch sind Kosten der Verwaltung.

 

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