Mit familienrechtlichen Problemen wird der rechtssuchende Bürger in der Regel nicht freiwillig konfrontiert.
Scheidung, der Streit ums Sorgerecht oder Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht von minderjährigen Kindern, unterhaltsrechtliche Streitigkeiten über Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt sowie Probleme der Vermögensverteilung im Rahmen von Zugewinnausgleich und Hausratsteilung oder der Zuweisung der ehelichen Wohnung begegnen einem ungeplant im Rahmen eines Konfliktes, den man sich wahrscheinlich nicht gewünscht hat.
In dieser doch sehr belastenden emotionalen Situation kann Rechtsanwalt Baumbach Sie ebenso unterstützen, wie bei einer guten Vorplanung, im Rahmen der Eheschließung selbst.
Die Eheschließung verläuft gleich entspannter, wenn vorher bereits anwaltlicher Rat eingeholt wurde und gegebenenfalls ein situationsgerechter Ehevertrag ausgehandelt worden ist.
Schon können die Verlobten entspannt miteinander in den neuen Lebensabschnitt eintreten, ohne Hintergedanken und Sorgen hegen zu müssen, weil alle Belange bis hin zu erbrechtlichen Überlegungen in einem Erbvertrag bereits vorweggedacht sind. Jedenfalls hierüber können sich die frischgebackenen Eheleute dann auch nicht mehr streiten und ihre Kräfte für einen vermeidbaren Scheidungskrieg vergeuden, sondern diese beispielsweise für ihre Kinder einsetzen.
Zum Abschluss notarieller Ehe- und Erbverträge arbeitet Rechtsanwalt Baumbach eng und vertrauensvoll mit mehreren Notaren am Ort zusammen, die auch die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vornehmen können.