Erstens kommt es anders…..
Kündigung und jetzt?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt oder droht damit? Dann müssen Sie schnell handeln, ehe die kurzen Fristen im Arbeitsrecht verstrichen sind. Zögern Sie nicht sich an die Anwaltskanzlei Baumbach aus Mönchengladbach zu wenden. Die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Baumbach im Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder zumindest Ihnen die Chance zu geben, eine angemessene Abfindung zu erhalten. Eine Abfindung ist allerdings nichts, was eine zwingende Regel ist, wie die landläufige Meinung vorgibt. Aus diesem Grund sollten Sie sich diesbezüglich mit uns beraten.
Kündigungsschutzklage oder nicht?
Aber auch wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten wollen, dann müssen Sie wissen, dass man in jedem Fall nach Erhalt einer Kündigung nur drei Wochen Zeit hat eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Selbst wenn Sie das nicht wollen, da Sie befürchten, dass nach einer Kündigung das Arbeitsklima nachhaltig gestört sein könnte und eine Weiterbeschäftigung für beide Seiten nicht wünschenswert ist, so kann eine Kündigungsschutzklage trotzdem ein richtiger Schritt sein.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Eine Kündigung kann aus folgenden Gründen möglich sein:
- personenbedingte Kündigung – das bedeutet, dass bei Langzeiterkrankungen oder häufige Kurzerkrankungen die zur Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers führen und auch für die Zukunft eine negative Prognose des Krankheitsverlaufes vorliegt, der Arbeitnehmer gekündigt werden kann, auch wenn ihn hier kein Verschulden trifft.
- verhaltensbedingte Kündigung – Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit einem Fehlverhalten Anlass zur Kündigung gegeben hat, so dass auch bei der Arbeitsagentur mit Sperrzeit zu rechnen ist. Wenn das Fehlverhalten nicht so gravierend ist, dann muss der Arbeitnehmer zuvor vom Arbeitgeber abgemahnt worden sein.
- betriebsbedingte Kündigung – Diese ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz aufgrund einer Unternehmerentscheidung komplett wegfällt. Die Entscheidung wird durch das Gericht auf Willkür geprüft und prüft auch, ob das Unternehmen eine sogenannte Sozialwahl vorgenommen hat. Dies bedeutet, dass erst diejenigen Arbeitnehmer gekündigt werden, die aufgrund ihres Alters, Unterhaltsverpflichtungen etc. am wenigsten von der Kündigung betroffen sind.
Klagen oder Verhandeln?
Ob Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen bezüglich Abfindung, die Rechtsanwalt Baumbach wird Sie entsprechend beraten.
Bitte weisen Sie bei der Terminvereinbarung auf eine bereits erhaltene Kündigung hin und vor allem auch auf den genauen Zeitpunkt, zu der sie diese erhalten haben, damit wir notfalls noch am selben Tag einen Termin vereinbaren können.
Wer trägt die Kosten?
Beachten Sie bitte, dass im Arbeitsrecht die Besonderheit vorliegt, dass jede Seite die eigenen Kosten zu tragen hat. Das hat für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass Sie auf keinen Fall die Kosten des Arbeitgebers tragen müssen. Selbst dann nicht, wenn die Kündigung gerechtfertigt war.